- Früher häufiger eingesetzte Papiere, vorwiegend für die Verwendung bei Behörden (Verwendungsklassen 1 - 8a). Ihre klar definierten Eigenschaften (Stoffklassen H 100-ZVL) sind in den DIN-Normblättern 6730 und 827 festgelegt. Normalpapiere müssen strenggenommen ein Wasserzeichen mit dem Namen des Herstellers und dem Wort "Normal" plus Verwendungsklasse haben (z.B. "Normal 4a").
D r u c k b e g r i f f e
|
|
|